Grundsätze
Die Unabhängigen Wählergemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Bürgern, die keiner Partei angehören.
Auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Landes NRW verfolgen die Wählergemeinschaften die Teilnahme an der politischen Willensbildung in Kommunal- und Kreisparlamenten, unter klarer Absage an links- oder rechtsextreme Positionen.
Die Unabhängigen Wählergemeinschaften verstehen sich als Mittel zur unmittelbaren basisdemokratischen Willensbildung der Bürger unter Mitwirkung ideologiefreier Fachkompetenz.
Der zurückhaltende Umgang mit öffentlichen Mitteln soll nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Effizienz erfolgen, wobei solche Bereiche der Privatisierung zuzuführen sind, die im freien Wettbewerb für den Burger günstiger abgewickelt werden können